Sonntag, 23. September 2007

Das Mittelalter real

An dieser Stelle werden wir immer wieder mal wichtige Informationen aus dem Leben des Mittelalters bringen.
Dabei versuchen wir tagesaktuell zu sein.

Herzog

Aufgaben und Befugnisse:
Die Befugnisse der Herzoges sind nie umfassend untersucht worden und tatsächlich nur in einzelnen Belegen greifbar, die durchaus zeit- und personenabhängig sein können.
Danach oblagen den Herzögen grundsätzliche Funktionen in der Heeresführung - hier lag ja auch der Ursprung des Titels -, in der Gerichtsbarkeit sowie (später) bei der Wahrung des Landfriedens; nur bedingt hingegen übten sie eine Kirchenhoheit im Herzogtum aus. Ob ihnen bei der Einberufung von Landtagen eine Führungsrolle qua Amt oder nur infolge ihrer Vorrangstellung zukam, bedarf noch genauerer Untersuchung. Trotz territorialer Bindung bedeutete das Herzogtum aber keine gleichmäßige Gebietsherrschaft, sondern konzentrierte sich auf bestimmte Kernlandschaften und »Vororte« (Maurer), die sich mit wechselnden Herzogsgeschlechtern verlagerten, während die Befugnisse nach außen hin abnahmen. Insgesamt sollte man die von oben (König) und unten (Adel) beschränkte Herzogssmacht bei aller Bedeutung für die Reichsverfassung daher auch nicht überschätzen.

(H.W. Goetz: LEXMA 4 2192)

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