Sonntag, 30. September 2007

Handelssteuern in Augsburg

Augsburg, 29.9.1455

Abschreckend! Gebühr für Handelslizenz In Augsburg Stadt gibt es ein neues Dekret erlassen vom Bürgermeister HansGeorg. Jeder der einen Handelslizenz beantragt muss eine Gebühr bezahlen. Der Erlass hat seit dem 29.09.1455 seine Gültigkeit. Zitat: Um Waren in der Stadt Augsburg verkaufen zu dürfen, bedarf es dem Erwerb einer gebührenpflichtigen Handelslizenz. Dazu muss eine Warenliste mit Preisangabe an den Bürgermeister (ingame) geschickt werden und die Lizenzgebühr über den Ankauf von Holz entrichtet werden. Die Gebühr errechnet sich mit der Formel Gebühr = Warenanzahl * (Warenpreis - Richtpreis) * 0.2 und beträgt in jedem Fall mindestens 2.00 Taler.

Ela (für den Boten des Reiches ... v.d.R. gekürzt)

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