Bern (AAP) - Mit heutigem Tage hat die schweizerische Eidgenossenschaft ihre Grenzen nach Franche-Comte, Savoyen, Baden und Augsburg für die gesamte Regierungsdauer des jetzigen Rates geschlossen. Eine Grenzüberquerung ist für alle nur noch mit Passierschein des Rates erlaubt. Ob jemand alleine und unbewaffnet reist oder bewaffnet in einer Gruppierung ist hierbei unerheblich. Zuwiderhandlungen werden vom Rat vor Gericht gestellt und verfolgt.Entstanden ist das Dekret aus den Unruhen der letzten Wochen in den schweizer Städten und marodierenden Räuberbanden, die in mehreren Provinzen für Straftaten verantwortlich sind.AAP wird die Entwicklung in der schweizerischen Eidgenossenschaft weiter beobachten und darüber berichten.
Myrto1972 für die AAP
Sonntag, 4. November 2007
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